Mietrecht
Modernisierungsumlage: 8 % auf die Miete – ohne Erhaltung, ohne Fördergeld
Was nach Dämmung, Fenstertausch oder Lüftung auf die Miete darf, was draußen bleibt und warum Fördergeld die Umlage senkt.
Nach einer energetischen Modernisierung darf die Jahresmiete einer Wohnung um 8 % der auf sie entfallenden Kosten wachsen. Der Haken: Was ohnehin für die Instandhaltung fällig war, zählt nicht mit, öffentliche Zuschüsse auch nicht. Und eine Kappungsgrenze bremst die Erhöhung, egal wie teuer die Maßnahme war.
Die Regel in Kurzform
Grundlage ist § 559 BGB. Gemeint sind Arbeiten, die im Haus dauerhaft Energie sparen: Dämmung, neue Fenster, eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Die Kosten werden auf die einzelnen Wohnungen verteilt. Auf den Anteil einer Wohnung wirkt der Satz von 8 % im Jahr.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Umlagesatz | jährlich 8 % des Kostenanteils der Wohnung |
| Erhaltungsanteil | was für die Instandhaltung sowieso angefallen wäre, wird geschätzt und abgezogen |
| Zuschüsse | öffentliches Fördergeld wird vorher herausgerechnet |
| Zinsverbilligte Darlehen | Die Erhöhung sinkt um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung |
| Kappungsgrenze | 3 € pro m² Wohnfläche und Monat, binnen sechs Jahren |
| Kappung bei niedriger Miete | 2 € pro m², falls die bisherige Miete unter 7 € pro m² lag |
Für die Heizung gilt eine eigene Regel mit 10 %. Was dort anders läuft, steht im Beitrag Heizungstausch als Vermieter.
Haken 1: Was ohnehin fällig war, zahlen Sie
Die Fassade bröckelt, die Fenster klemmen, das Dach ist undicht. Wer in so einer Lage modernisiert, erledigt nebenbei Instandhaltung. Dieser Anteil wird geschätzt und abgezogen, bevor die 8 % greifen.
Für die Planung ist das kein Nachteil, sondern ein Wegweiser. Den Erhaltungsanteil tragen Sie in jedem Fall, mit oder ohne Dämmung. Die eigentliche Frage lautet also: Was kostet die energetische Variante zusätzlich – und wie viel davon kommt über die Miete zurück?
Deshalb gehören Instandhaltungsplan und Energieplan auf einen Tisch. Steht in den nächsten Jahren ohnehin ein Gerüst an der Fassade, sollte die Dämmung gleich mitgeplant werden. Ein zweites Gerüst wenige Jahre später bezahlen Sie ein zweites Mal.
Haken 2: Fördergeld senkt die Basis
Öffentliche Zuschüsse dürfen Sie nach § 559a BGB nicht in die Umlage einrechnen. Nehmen Sie ein zinsverbilligtes Darlehen, sinkt die Mieterhöhung um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung.
Das klingt, als würde sich Förderung für Vermieter nicht rechnen. So einfach ist es nicht. Der Zuschuss fließt einmal, die geringere Umlage wirkt Jahr für Jahr. Was überwiegt, hängt an den Kosten, an der Kappungsgrenze und daran, wie lange Sie das Haus halten wollen.
Ein Fall ist eindeutig: Liegt die Erhöhung auch nach Abzug des Zuschusses noch über der Kappungsgrenze, ändert der Zuschuss an der zulässigen Mieterhöhung nichts. Dann ist er für Sie ein reiner Vorteil.
Was lässt sich in Ihrem Mietshaus planen?
Der Fachbetrieb nimmt Ihr vermietetes Haus energetisch auf und zeigt, welche Maßnahmen infrage kommen, was gefördert wird und wie die Arbeiten neben dem Mietalltag laufen können.
Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.
Was die Förderung für Ihr Haus hergibt
Das BAFA bezuschusst seit dem 21.07.2026 Arbeiten an der Gebäudehülle, Lüftungsanlagen und die Heizungsoptimierung mit 15 % der förderfähigen Ausgaben. Den Antrag dürfen alle Investoren stellen, auch private Vermieter. Das Haus muss ein Bestandsgebäude sein, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Wie viel gefördert wird, begrenzen Höchstgrenzen je Gebäude und Kalenderjahr:
| Wohneinheit | Höchstgrenze ohne Fahrplan | mit Sanierungsfahrplan |
|---|---|---|
| 1. Wohneinheit | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € | je 30.000 € |
| ab der 7. Wohneinheit | je 8.000 € | je 15.000 € |
Unsere Beispielrechnung für sechs Wohnungen ohne Fahrplan: 30.000 € für die erste und 75.000 € für die fünf weiteren, zusammen 105.000 € förderfähige Ausgaben im Jahr. Der Zuschuss liegt damit bei höchstens 15.750 €.
Fehlt Geld für den Eigenanteil, bietet die KfW einen Ergänzungskredit an, der je Wohneinheit bis 120.000 € reicht. Vermieter kommen über das Programm 359 ohne Einkommensgrenze zum Zug, das Programm 358 ist selbstnutzenden Privatpersonen vorbehalten. Voraussetzung ist eine Zuschusszusage von höchstens 12 Monaten, deren Geld noch nicht geflossen ist.
Zwei Haken stecken in den Bedingungen. Mit Sanierungsfahrplan liegen die Grenzen höher, doch der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit dem 21.07.2026 nur für den Teil der Kosten über der normalen Höchstgrenze. Und für die Heizungsoptimierung gibt es nur Geld, wenn das Haus nicht mehr als fünf Wohneinheiten hat – das Beispielhaus mit sechs Wohnungen ginge leer aus.
Kappungsgrenze: So rechnen Sie nach
Die Kappung gilt für alle Modernisierungserhöhungen innerhalb von sechs Jahren zusammen. Für den Überschlag genügen zwei Fragen: Wie groß ist die Wohnung? Lag die Miete bisher unter 7 € pro m²?
Unsere Beispielrechnung für eine Wohnung mit 70 m²:
- Bisherige Miete ab 7 € pro m²: höchstens 3 € × 70 m² = 210 € im Monat mehr.
- Bisherige Miete unter 7 € pro m²: höchstens 2 € × 70 m² = 140 € im Monat mehr.
Ergibt die 8-%-Rechnung mehr, gilt die Grenze. Ergibt sie weniger, gilt die 8-%-Rechnung. Wer Maßnahmen über mehrere Jahre verteilt, sollte wissen, wie viel Spielraum frühere Erhöhungen schon verbraucht haben.
Drei Irrtümer, kurz korrigiert
„Je teurer die Modernisierung, desto höher die Miete.“ Nur bis zur Kappungsgrenze. Jeder Euro darüber erhöht die zulässige Miete nicht mehr – er bleibt bei Ihnen.
„Jede Maßnahme hat ihre eigene Grenze.“ Nein. Wer in Etappen saniert, teilt sich den Spielraum der sechs Jahre. Die zweite Maßnahme kann deshalb weniger Mieterhöhung bringen als die erste.
„Was ich ohnehin reparieren muss, lege ich gleich mit um.“ Auch nicht. Der Erhaltungsanteil bleibt draußen, selbst wenn Reparatur und Dämmung in einem Auftrag stecken. Lassen Sie sich im Angebot getrennt ausweisen, was Instandhaltung ist und was Modernisierung.
Vor der Planung: fünf Klartext-Fragen
- Was ist ohnehin fällig? Listen Sie auf, welche Bauteile in den nächsten Jahren Instandhaltung brauchen. Dort steckt der Erhaltungsanteil.
- Welche Förderung nehmen Sie mit? Zuschüsse senken die umlagefähigen Kosten. Ihren Vorteil schmälern sie nicht, wenn die Kappung ohnehin greift.
- Wo liegt die Kappung je Wohnung? Fläche und bisherige Miete entscheiden über 2 € oder 3 € je m².
- Was merken die Mieter? Arbeiten von außen sind leichter zu planen als Arbeiten in den Wohnungen. Mehr dazu im Beitrag Sanieren, während Mieter wohnen.
- Wer prüft die Mieterhöhung? Ankündigung und Erhöhungserklärung haben formale Anforderungen. Das gehört in eine Mietrechtsberatung.
Klartext zum Schluss
Die Modernisierungsumlage ist weder Selbstläufer noch Verlustgeschäft. Sie ist eine Rechnung mit drei Stellschrauben: Erhaltungsanteil, Förderung, Kappung. Wer alle drei vor dem ersten Angebot kennt, kann Umfang und Reihenfolge der Maßnahmen danach ausrichten.
Was lässt sich in Ihrem Mietshaus planen?
Der Fachbetrieb nimmt Ihr vermietetes Haus energetisch auf und zeigt, welche Maßnahmen infrage kommen, was gefördert wird und wie die Arbeiten neben dem Mietalltag laufen können.
Kostenlos und unverbindlich. Es meldet sich der Fachbetrieb, der diese Website betreibt – Name und Anschrift stehen im Impressum.
Diese Seite erklärt die Regeln im Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Welcher Betrag in Ihrem Fall tatsächlich auf die Miete darf, klärt eine Mietrechtsberatung – am besten, bevor Sie die Modernisierung ankündigen.
Häufige Fragen
Um wie viel darf die Miete nach einer Dämmung steigen?
Pro Jahr um 8 % des Kostenanteils, der auf die Wohnung entfällt. Vorher kommen Erhaltungsanteil und öffentliche Zuschüsse heraus. Mehr als 3 € pro m² Wohnfläche und Monat sind binnen sechs Jahren nicht zulässig, bei einer bisherigen Miete unter 7 € pro m² nicht mehr als 2 €.
Muss ich Fördergeld von der Umlage abziehen?
Ja. Was Sie aus öffentlichen Programmen als Zuschuss erhalten, bleibt bei der Umlage außen vor. Bei einem zinsverbilligten Darlehen verringert sich die Erhöhung um die jährliche Zinsersparnis.
Was zählt als Erhaltungsanteil?
Alles, was für die Instandhaltung ohnehin hätte bezahlt werden müssen, etwa weil ein Bauteil am Ende war. Dieser Anteil wird geschätzt und nicht auf die Miete umgelegt.
Gilt die 8-%-Regel auch für eine neue Heizung?
Für eine geförderte Heizung gibt es eine eigene Regel mit 10 % nach § 559e BGB. Wer auf die Förderung verzichtet, obwohl die Heizung sie bekommen könnte, fällt auf § 559 mit 8 % zurück.
Quellen
- dejure.org: § 559 BGB (Datum: 05.10.2026)
- gesetze.legal: § 559a BGB (Datum: 05.10.2026)
- dejure.org: § 559e BGB (Datum: 05.10.2026)
- Bundesanzeiger: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) (Datum: 27.08.2026)
- BAFA: Sanierung Wohngebäude – Gebäudehülle (Datum: 07/2026)
- KfW: Merkblatt Ergänzungskredit (358/359) (Datum: 09/2026)